IFP Investment Management SA ist seit seiner Gründung im Jahr 2007 davon überzeugt, dass Nachhaltigkeit zu einem wichtigen Bestandteil unseres Lebens werden wird und hat seit der Auflegung des ersten Teilfonds seines IFP Luxembourg Fund im Jahre 2009 Nachhaltigkeit in seinen Anlageprozess eingeführt.
Die hier gemachten Angaben dienen der "Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale und bei nachhaltigen Investitionen auf Internetseiten"
(Verordnung (EU) 2019/2088, Artikel 10 SFDR):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2088&from=DE
Unsere Produkte zielen darauf ab, Anlagen mit nachhaltigem Anlageziel zu tätigen, die zu positiven sozialen und ökologischen Ergebnissen (in Übereinstimmung mit deren Anlagezielen und deren Anlagepolitik) beitragen.
Um die von der neuen Verordnung 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen im Finanzsektor (SFDR) geforderte Klarstellung und Transparenz zu verbessern, wurden zur Formalisierung unsere Richtlinien zu wesentlichen negativen Auswirkungen und Ausschluss (Principal Adverse impact and exclusion Policy) in unseren Prospekt aufgenommen, um Artikel 9 SFDR zu erfüllen, da nachhaltige Anlagen das globale Ziel für unsere
3 Teilfonds sind:

                  - IFP Global Environment Fund                   
                  - IFP Global Age Fund
                  - Global Sustainable Bonds Fund    

Diese Richtlinien und alle Änderungen in unserem Prospekt werden nachstehend veröffentlicht.
Das Grundprinzip der IFP Investment Management SA ist die verantwortungsvolle Anlage für ihre OGAWV-Fonds, den IFP Luxembourg Fund sowie für ihre institutionellen Mandate und das Vermögensmanagement, soweit diese vom Kunden akzeptiert werden. 

Für seine nachhaltigen Produkte beurteilt IFP Investment Management die Nachhaltigkeitsrisiken bei allen Anlageentscheidungen. IFP Investment Management verpflichtet sich zu nachhaltigen Zielen innerhalb seiner IFP-Nachhaltigkeitsfonds, und bestätigt dies gegebenenfalls in den vorvertraglichen Mandatsdokumenten. IFP Investment Management berücksichtigt bei seinen Analysen ebenfalls die Auswirkungen seiner Investitionen bezüglich der Ziele für die von den Vereinten Nationen aufgestellten nachhaltigen Entwicklungszielen (SDG) und möglichen nachteiligen Auswirkungen der Nachhaltigkeit auf die Anlageentscheidungen. 

Seit Gründung des Unternehmens in Luxemburg in 2007 integriert IFP Investment Management zusätzliche finanzielle Kriterien in seinen Anlageprozess, einschließlich: 

        -         Firmeneigene Umwelt-, Sozial- und Governance-Analysen (ESG)
        -         Einhaltung der IFP-Ausschlusskriterien
        -         Überwachung von Kontroversen
        -         CO2-Fußabdruck ausgerichtet auf Dekarbonisierung
        -         IFP-Verträglichkeitsprüfung 

IFP Investment Management wendet für alle Anlageklassen seiner nachhaltigen Produkte dieselben strengen Nachhaltigkeitsbewertungen an. 

Um mehr über unseren Ansatz zu erfahren, wie auch um den Auflagen der Verordnung EU 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Publizität im Finanzdienstleistungssektor vom
27. November 2019 zu entsprechen, informieren Sie sich bitte in unseren nachfolgend angegebenen Richtlinien: 

        -      Die IFPIM Richtlinie zu den Nachhaltigkeitsrisiken erklärt, wie wir die
               "Integration von Nachhaltigkeitsrisiken" einhalten. (Artikel 3 & 6 SFDR)

        -      Die IFPIM Richtlinien zu negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit und                Ausschlusspolitik bezieht sich auf die "Transparenz nachteiliger                Nachhaltigkeitsauswirkungen". (Artikel 7 SFDR).

> Engagement- und Stimmrechtspolitik

> Sustainability Risks Policy
> Principal Adverse Impact and Exclusion Policy
> PAI Statement IFPIM Sustainable Funds
> Engagement- und Stimmrechtspolitik
> Vergütungspolitik - nach Art. 5„Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken“ des SFDR